Die Coopzeitung sprach mit Giuse Togni, Expertin für öffentliche Beleuchtung bei der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.).
Wie viel Strom verbraucht die Weihnachtsbeleuchtung in der Schweiz?
Giuse Togni: Der Stromverbrauch durch die Weihnachtsbeleuchtung beträgt 0,08 Prozent des jährlichen Konsums von Privathaushalten und Geschäften (was einer Ausgabe in Höhe von 6,55 Millionen Franken für jede der beiden Kategorien entspricht). Für die Stadtbeleuchtung beläuft sich der Prozentsatz auf 0,02 Prozent bei einer Ausgabe in Höhe von 1,45 Millionen Franken.
Das sind relativ geringe Kosten ...
Ja, das stimmt. Allerdings werden immer noch herkömmliche, stromfressende Glühlampen verwendet.
Erzeugen LED-Lampen nicht ein kaltes Licht?
Das ist nicht unbedingt so. Man kann die Farbtemperatur der LEDs auswählen. Ein warmes Licht erhält man bei einem Wert zwischen 2700 und 3000 Kelvin. Dieser Wert muss auf der Verpackung angegeben sein. Andernfalls kann man das Verkaufspersonal um Rat bitten. Kaltes Licht hat eine Farbtemperatur von 4000 Kelvin.
Wie viel Prozent Strom spart eine LED-Lampe gegenüber einer herkömmlichen Glühlampe ein?
Momentan liegt die Ersparnis bei 90 Prozent. Eine Lichterkette mit 5-Watt-LED-Lämpchen spendet genauso viel Licht wie eine klassische Lichtgirlande mit herkömmlichen 50-Watt-Lämpchen.
Welche weiteren Massnahmen helfen, den Stromverbrauch zu senken?
Es empfiehlt sich, eine Zeitschaltuhr anzuschaffen, die dafür sorgt, dass die Weihnachtslichter tagsüber und nachts ausgeschaltet werden. Man kann die Uhr so einstellen, dass die Beleuchtung beispielsweise zwischen 17 und 23 Uhr sowie zwischen 6 und 8 Uhr angeht, während die Lichter die restliche Zeit ausgeschaltet bleiben. Man sollte es ja auch nicht übertreiben mit der Beleuchtung: Wir sind schliesslich nicht in Las Vegas und die weihnachtliche Hausbeleuchtung könnte die Nachbarn stören. Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass die Lichter nicht vor dem ersten Adventssonntag – dieses Jahr fällt er auf den 29. November – eingeschaltet und spätestens am 6. Januar, dem Dreikönigstag, abgenommen oder ausgeschaltet werden sollten.